Die KPV Münster informiert über aktuelle kommunalpolitische Themen in Münster und in der Region. Hintergrund
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04.03.2016, 18:55 Uhr
Gemeinsamer Beschluss des Landesvorstandes der KPV/NRW und der KPV-Kreisvorsitzendenkonferenz
Die KPV/NRW bekennt sich dazu, Menschen in Not aufzunehmen und in unsere Gesellschaft zu integrieren. Die Integration findet in unseren Städten und Gemeinden statt. Damit sie gelingt, müssen Land und Bund besonders ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Kommunen umfassend und zeitnah gerecht werden. 

Integration darf nicht von der Kassenlage einer Stadt abhängen....


Kommunen und ehrenamtlich Tätige sind an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt. Sie sind auf eine zeitnahe, dauerhafte und deutliche Reduzierung des Flüchtlingszustroms sowie eine verlässliche, finanzielle Unterstützung bei der Unterbringung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge angewie-
sen.

Die KPV/NRW fordert von Land und Bund: 
 
• Das Land muss sicherstellen, dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive vollständig in eigenen Einrichtungen verbleiben und von dort in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. 
 
• Flüchtlinge mit Bleibeperspektive müssen gerecht auf die Städte und Gemeinden verteilt werden. 
 
• Der Bund muss ein modernes Einwanderungsgesetz auf den Weg bringen, um Menschen eine legale, am Bedarf des Staates orientierte Einwanderungsmöglichkeit zu verschaffen. 
 
• Land und Bund müssen den Kommunen alle flüchtlingsbedingten Kosten zeitnah und vollständig erstatten. Es ist auszuschließen, dass Städte und Gemeinden gezwungen werden, die Bürgerinnen und Bürger durch immer weiter steigende Steuern zu belasten. 
 
• Hierzu muss das Land die tatsächlichen Flüchtlingszahlen transparent ermitteln und die mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Revisionen durchführen. Die aufgrund der Revision vom Land zu erstattenden zusätzlichen Finanzmittel müssen noch in 2016 in den kommunalen Haushalten kassenwirksam werden. 
 
• Die Kosten, die im Zusammenhang mit den Notunterkünften des Landes entstehen, müssen zusätzlich aus dem Landeshaushalt finanziert werden. 
 
• Das Land muss die Kosten für alle geduldeten und abgelehnten Asylbewerber, die nicht zurückgeführt werden, dauerhaft und vollständig tragen. 
 
• Der Bund muss den Kommunen die steigenden Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II vollständig erstatten. 
 
• Land und Bund müssen den Kommunen sämtliche integrationsbedingten Kosten ersetzen. Dazu gehören insbesondere die Kosten, die für den Bau und Betrieb zusätzlicher Schulen und Kindertagesstätten anfallen. 
 
• Das Land muss bestehende Standards in den Bereichen Schule, Jugendhilfe und Bauordnung überprüfen und bürokratische Integrations- und Investitionshemmnisse abbauen sowie landesplanerische Möglichkeiten eröffnen, um den notwendigen Wohnraum für die Unterbringung zu schaffen. 
 
• Für eine erfolgreiche Integration ist eine Wohnsitzpflicht unabweislich. Nur so haben die Kommunen eine Planungssicherheit für ihre integrativen Maßnahmen. 
 
• Land und Bund müssen Möglichkeiten eröffnen, damit Flüchtlinge bereits im Asylverfahren sinnvoll beschäftigt werden können.

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